/ Organisation / Leon
Betriebskonzept gültig ab 14.09.2020
Wir skizzieren im Folgenden ein neues Betriebskonzept, das am 14.09.2020, rechtzeitig zum Start von HS2020, in Kraft tritt (https://www.unibas.ch/en/News-Events/Coronavirus/For-Researchers.html).
Die Regeln des Fachbereichs lauten:
- Der Fachbereich ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich; der Zutritt ist nur für Angehörige der Universität (die sich durch einen Universitätsausweis ausweisen) gestattet.
- In allen Fluren, Foyers, Treppenhäusern und Aufzügen ist das Tragen von Masken vorgeschrieben. An Arbeitsplätzen ist das Tragen von Masken obligatorisch, es sei denn, es kann jederzeit ein Abstand von mehr als 1,5 m eingehalten werden.
- Wo immer möglich, sollte die Arbeit von zu Hause aus erledigt werden.
- Alle Besprechungen sollten per Videokonferenz abgehalten werden. Wenn persönliche Besprechungen von Vorteil sind, können sie in der Abteilung abgehalten werden, sofern die Hygienestandards und ein Abstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden können.
- Personen, die zu den Risikogruppen gehören, sollten die Zeit und den Kontakt mit anderen in der Abteilung minimieren.
- Jeder Forschungsraum der Abteilung (Labor, Werkstatt, Büro, Seminarraum) hat eine bestimmte Höchstbelegung, die durch ein Schild am Eingang angezeigt wird. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.
- Um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen, wird dokumentiert, wer regelmäßig mit wem in denselben Räumen arbeitet. Die unregelmäßige Belegung von gemeinsam genutzten Räumen wird durch ein Anmeldesystem dokumentiert.
- Gemeinsam genutzte Flächen, Geräte und andere gemeinsam genutzte Gegenstände sollten vor und nach der Benutzung desinfiziert werden.
- Die Hände sollten regelmäßig gewaschen werden, das Berühren des Gesichts sollte vermieden werden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen des BAG sollten befolgt werden:
www.bag.admin.ch/bag/en/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir-uns.html - Wer Fieber oder Husten hat, sollte nicht in die Abteilung kommen, sondern sich bei seinem Vorgesetzten melden und sich untersuchen lassen. Jeder, der ein infiziertes oder ansteckungsverdächtiges Familienmitglied oder einen Angehörigen hat, sollte nicht in die Abteilung kommen.
- Wenn jemand positiv auf das Coronavirus getestet oder von den Behörden zur Quarantäne aufgefordert wird, sollte er/sie dies sofort der Corona Task Force (über https://www.unibas.ch/en/News-Events/Coronavirus/Corona-Reporting-Form.html) und seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. Er/sie sollte nicht in die Dienststelle kommen.
Genehmigt von,
Martino Poggio
Professor & Lehrstuhlinhaber