Der Physik-Masterstudiengang besteht aus zwei Vorlesungssemestern (60 Kreditpunkte) und einem Semester für die Masterarbeit (30 Kreditpunkte). Normalerweise benötigt man 1.5 Jahre für den Abschluss des Physik-Masters. Man kann das Masterstudium sowohl im Herbst- als auch im Frühlingssemester beginnen. Voraussetzung für die Zulassung zum Master ist ein Bachelor-Abschluss in Physik. Für detailliertere Informationen zum Master in Physik und den oben aufgeführten Komponenten klicken Sie bitte hier.


Struktur

 


Bewerbung, Zulassung, Studiengebühren

Die Bestimmungen betreffend das Masterstudium sind in der Ordnung für das Masterstudium enthalten. Weitere Details finden Sie in der Wegleitung und im Studienplan Master Physik. Details zu den Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein Bachelor-Abschluss (normalerweise in Physik) einer anerkannten Universität oder Institution erforderlich. Für Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss von anderen Universitäten oder für Bewerber mit einem anderen Abschluss, der als gleichwertig mit einem Bachelor-Abschluss angesehen werden kann, entscheidet der Zulassungsausschuss der Fakultät für Naturwissenschaften von Fall zu Fall. Weitere Details finden Sie hier.

Die Bewerbung für den Master of Physics erfolgt online. Details zu den Studiengebühren finden Sie hier.

Die Bewerbungsfrist für den Master of Physics ist normalerweise der 30. November für den Studienbeginn im Frühlingssemester, und der 30. April für den Studienbeginn im Herbstemester.

Die Unterrichtssprache für Masterstudiengänge, Proseminare sowie Seminar und Kolloquien ist in der Regel Englisch, obwohl einige Kurse möglicherweise auf Deutsch unterrichtet werden. Insbesondere können darunter die Lehrveranstaltungen im Wahlbereich fallen, die außerhalb des Fachbereichs Physik belegt werden. Die in unserer Abteilung verwendete wissenschaftliche Sprache ist in der Regel Englisch. Für die Teilnahme an Forschungsprojekten sind keine Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Weitere Informationen für internationale Studierende finden Sie hier. Derzeit müssen ausländische Masterstudenten, die sich mit einem Studentenvisum in der Schweiz aufhalten, Vollzeit immatrikuliert sein und dürfen nur für eine sehr begrenzte Zeit arbeiten. Darüber hinaus erlauben die Universitätsregeln keine Beschäftigung von Masterstudenten in den Abteilungen. Daher müssen Masterstudenten die finanziellen Mittel mitbringen, um ihr Studium und ihr Lebensunterhalt bis zum Abschluss des Masterstudiengangs zu finanzieren. In einigen Fällen kann eine Teilzeitbeschäftigung, beispielsweise als studentische Hilfskraft, möglich sein. Der auf diese Weise verdiente Lohn reicht jedoch keineswegs aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Reisestipendien

Bachelor- und Masterstudierende mit besonders gutem Notendurchschnitt und persönlichem Engagement können sich bei der Unterrichtskommission der Physik um ein Reisestipendium bewerben (bspw. für einen Reisekostenzuschuss zur Teilnahme an einer Konferenz im Ausland).

Für ein Reisestipendium können sich Studierende bewerben,

  1. die als Physik Bachelor- oder Masterstudierende der Universität Basel immatrikuliert sind,
  2. einen überdurchschnittlich guten Leistungsausweis vorweisen und
  3. den Mehrwert der beabsichtigten Reise für ihr Studium aufzeigen können.

Anträge können laufend gestellt werden, müssen aber spätestens 6 Wochen vor der geplanten Abreise eingereicht sein. Für einen Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:

  • CV
  • Kopie Leistungsausweis
  • Informationen zum Reiseziel/Zweck für den das Stipendium beantragt wird
  • Motivationsschreiben (max. 500 Wörter) in Deutsch oder Englisch
  • Reisebudget 

Anträge und allfällige Fragen bitte ausschliesslich per Email an die Unterrichtskommission zu senden. Es bestehen keine Rechtsansprüche und auch keine Rekursmöglichkeiten.

Bei (Teil-)Förderung verpflichtet sich der/die Studierende eine Endabrechnung mit den Belegen spätestens 6 Wochen nach der Rückkehr von der Reise der Geschäftsleitung abzugeben.

Unterrichtskommission (UK)

Leitung der Unterrichtskommission
Lehrgangskoordination

Wichtige Information

Die Informationen auf dieser Webseite sind nichtrechtlich bindend und widerspiegeln möglicherweise nicht die neusten erfolgten Änderungen der Studienordnung. Um mehr Informationen zu erhalten und bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.