Master

Der Master of Science in Physics an der Universität Basel ist ein viersemestriges Studium (120 KP), das vollständig in englischer Sprache angeboten wird. Es führt zum international anerkannten Abschluss Master of Science in Physics und bereitet Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten in Forschung, Industrie sowie weiteren anspruchsvollen Berufsfeldern vor. Das Studium kann sowohl im Herbst- als auch im Frühjahrssemester begonnen werden. Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss in Physik voraus.

Detaillierte Informationen zum Masterstudium Physik und zu dessen Aufbau finden Sie hier


Aufbau

Das Masterstudium ist in fünf Module gegliedert:

 

ModuleInhaltKP
Specialized CoursesVertiefende Vorlesungen zur Spezialisierung40–50
Project WorkForschungsprojekt in einer Forschungsgruppe12
Master's ExaminationMündliche Masterprüfung8
Master's ThesisMasterarbeit50
ElectivesFrei wählbare Lehrveranstaltungen0–10
Total 120

Für vollständige Angaben zu den einzelnen Modulen, zur Projektarbeit, Prüfung und Masterarbeit siehe die Seite Master im Detail.


Bewerbung, Zulassung, Studiengebühren

Detaillierte Bestimmungen finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät für das Masterstudium sowie im Studienplan für das Masterstudium Physik. Weitere Informationen bietet die Wegleitung (Version 2023 gültig bis 31.07.2026) zum Studium.

Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor of Science in Physics der Universität Basel werden direkt zum Masterstudium zugelassen. Die folgenden Bachelorabschlüsse der Universität Basel berechtigen ebenfalls zur direkten Zulassung:

  • Bachelor in Nanosciences (bei erfolgreichem Abschluss der Wahlfächer Quantum Mechanics und Electrodynamics)
  • Bachelor in Computational Sciences mit Vertiefung in Computational Physics

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer anderen Universität oder in einem anderen Fach müssen über eine gleichwertige Ausbildung im Umfang eines Bachelorabschlusses in Physik (180 KP) verfügen. Die Zulassungskommission der Fakultät entscheidet im Einzelfall. Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studierendenadministration.
 

Die Bewerbung erfolgt online. Die Fristen sind in der Regel der 30. November für das Frühjahrssemester und der 30. April für das Herbstsemester. Informationen zu den Studiengebühren finden Sie hier

Alle Masterkurse, Proseminare, Departementsseminare und Kolloquien werden in der Regel auf Englisch durchgeführt. Die wissenschaftliche Arbeitssprache am Departement ist Englisch, sodass für die Mitwirkung in der Forschung keine Deutschkenntnisse erforderlich sind. Einzelne Lehrveranstaltungen ausserhalb des Departements Physik können auf Deutsch angeboten werden.

Internationale Studierende mit Visum müssen im Vollzeitstudium immatrikuliert sein. Gemäss den universitären Bestimmungen ist eine Anstellung von Masterstudierenden innerhalb des Departements grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Lebenshaltungskosten sind daher eigenständig zu finanzieren; eine begrenzte Tätigkeit als studentische Hilfskraft kann in Einzelfällen möglich sein, deckt jedoch in der Regel nicht die Lebenshaltungskosten.

Bachelor- und Masterstudierende mit überdurchschnittlichen Studienleistungen und erkennbarem persönlichem Engagement können beim Departement Physik ein Reisestipendium beantragen, beispielsweise für die Teilnahme an einer internationalen Konferenz. Voraussetzungen:

  • Immatrikulation im Bachelor- oder Masterstudium Physik an der Universität Basel
  • Überdurchschnittliche Studienleistungen
  • Nachweisbarer Mehrwert der Reise für das Studium

Gesuche können laufend eingereicht werden und müssen mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt vorliegen. Erforderliche Unterlagen: Lebenslauf, Transcript of Records, Beschreibung des Reisezwecks, Motivationsschreiben (max. 500 Wörter, Deutsch oder Englisch) sowie ein Reisebudget. Die Unterlagen sind an die Unterrichtskommission einzureichen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Reisestipendium; der Entscheid ist nicht anfechtbar. Im Falle einer Zusprache ist innerhalb von sechs Wochen nach der Rückkehr eine vollständig ausgefüllte Spesenabrechnung mit Belegen einzureichen.

Unterrichtskommission (UK)

Leitung der Unterrichtskommission
Lehrgangskoordination

Wichtige Information

Die Informationen auf dieser Webseite sind nichtrechtlich bindend und widerspiegeln möglicherweise nicht die neusten erfolgten Änderungen der Studienordnung. Um mehr Informationen zu erhalten und bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

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