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Studium
Die Ausbildung von Physikerinnen und Physikern ist ein zentraler Fokus des Departements Physik.
Studierende der Physik geniessen an unserem Departement nebst einer soliden Grundausbildung im Bachelorstudium der Physik ein herausragendes Lehrangebot in den Forschungsschwerpunkten Nano- und Quantenphysik sowie Kosmologie und Teilchenphysik, welches insbesondere im Masterstudiengang weiter vertieft wird.
Unser Studienangebot zeichnet sich aus durch
- ein hervorragendes Betreuungsverhältnis,
- eine ausgesprochene Nähe der Lehre zur Forschung sowie
- innovative und interdisziplinäre Studienrichtungen.
Studium
Doktorat
Frühjahrsemester 2023
Akademisches Semester: | 01.02.23 - 31.07.23 |
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Vorlesungen: | 20.02.23 - 02.06.23 |
Basler Fasnacht: | 27.02.23 - 03.03.23 |
Ostern: | 06.04.22 - 10.04.22 |
Herbstsemester 2023
Akademisches Semester: | 01.08.23 - 31.01.24 |
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Vorlesungen: | 18.09.23 - 22.12.23 |
Weihnachten: | 25.12.23 - 02.01.24 |
Reisestipendien
Bachelor- und Masterstudierende mit besonders gutem Notendurchschnitt und persönlichem Engagement können sich bei der Unterrichtskommission der Physik um ein Reisestipendium bewerben (bspw. für einen Reisekostenzuschuss zur Teilnahme an einer Konferenz im Ausland).
Für ein Reisestipendium können sich Studierende bewerben,
- die als Physik Bachelor- oder Masterstudierende der Universität Basel immatrikuliert sind,
- einen überdurchschnittlich guten Leistungsausweis vorweisen und
- den Mehrwert der beabsichtigten Reise für ihr Studium aufzeigen können.
Anträge können laufend gestellt werden, müssen aber spätestens 6 Wochen vor der geplanten Abreise eingereicht sein. Für einen Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
- CV
- Kopie Leistungsausweis
- Informationen zum Reiseziel/Zweck für den das Stipendium beantragt wird
- Motivationsschreiben (max. 500 Wörter) in Deutsch oder Englisch
- Reisebudget
Anträge und allfällige Fragen bitte ausschliesslich per Email an die Unterrichtskommission zu senden. Es bestehen keine Rechtsansprüche und auch keine Rekursmöglichkeiten.
Bei (Teil-)Förderung verpflichtet sich der/die Studierende eine Endabrechnung mit den Belegen spätestens 6 Wochen nach der Rückkehr von der Reise der Geschäftsleitung abzugeben.