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Operatives Konzept gültig ab 18.01.21
Ab dem 18.01.2021 verfügt das Departement Physik über ein neues Betriebskonzept, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern.
Wir skizzieren im Folgenden ein neues Betriebskonzept, das am 18.01.2021 in Kraft tritt und mit den neuen Regeln der Universität übereinstimmt: https://www.unibas.ch/en/News-Events/Coronavirus/For-Researchers.html.
Die Regeln des Fachbereichs lauten:
- Der Fachbereich bleibt für die Öffentlichkeit geschlossen; der Zutritt ist nur für Angehörige der Universität (ausgewiesen durch den Universitätsausweis) möglich. Gästen ist der Zutritt zum Fachbereich nicht gestattet.
- Innerhalb des Fachbereichs besteht zu jeder Zeit Maskenpflicht.
- Wenn möglich, sollte die Arbeit von zu Hause aus erledigt werden.
- Alle Sitzungen sollten per Videokonferenz abgehalten werden. Physische Treffen sind nur in Notfällen erlaubt.
- Der Zugang zu Tischen und die Sitzordnung in der Mensa und anderen Pausenräumen müssen von der Corona-Task-Force der Universität genehmigt werden und sind deutlich gekennzeichnet.
- Personen, die zu den Risikogruppen gehören, sollten die Zeit und den Kontakt mit anderen Mitarbeitern des Fachbereichs minimieren.
- Jeder Forschungsraum des Fachbereichs (Labor, Werkstatt, Büro, Seminarraum) hat eine bestimmte Höchstbelegung, die durch ein Schild am Eingang angezeigt wird. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.
- Um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen, wird dokumentiert, wer regelmäßig mit wem in denselben Räumen arbeitet. Die unregelmäßige Belegung von gemeinsam genutzten Räumen wird durch ein Anmeldesystem dokumentiert.
- Gemeinsam genutzte Flächen, Geräte und andere gemeinsam genutzte Gegenstände sollten vor und nach der Benutzung desinfiziert werden.
- Die Hände sollten regelmäßig gewaschen werden, das Berühren des Gesichts sollte vermieden werden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen des BAG sollten befolgt werden: www.bag.admin.ch/bag/en/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir-uns.html
- Wer Fieber oder Husten hat, sollte nicht in die Abteilung kommen, sondern sich bei seinem Vorgesetzten melden und sich untersuchen lassen. Wer ein infiziertes oder infektionsverdächtiges Familienmitglied oder einen Angehörigen hat, sollte nicht in die Abteilung kommen.
- Wenn jemand positiv auf das Coronavirus getestet oder von den Behörden zur Quarantäne aufgefordert wird, sollte er/sie dies sofort der Corona Task Force ( über https://www.unibas.ch/en/News-Events/Coronavirus/Corona-Reporting-Form.html) und seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. Er/sie sollte nicht in die Dienststelle kommen.
Genehmigt von,
Martino Poggio
Professor & Lehrstuhlinhaber